Wilhelm Weber

geb. 22. 4.1883,

Todesurteil 15.4.1943

Dentist, geboren in Hannover, wg. „Wehrkraftzersetzung“  und „Feindbegünstigung“vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt, in Berlin-Plötzensee hingerichtet
Hannover, wurde im August 1943 vom Sondergericht als „gefährlicher Verbreiter unwahrer Feindnachrichten“ zu sechs Jahren, acht Monaten Zuchthaus verurteilt. Am 15. September 1943 wurde der Dentist Wilhelm Weber aus Hannover zum Tode verurteilt. Sein Verbrechen? Am 6. August hatte er seiner Patientin, Frau von Salz, gegenüber erklärt, daß in den Konzentrationslagern mittelalterliche Foltermethoden herrschen, niemand mehr an den Endsieg glaube und daß „in vier Wochen der Führer nicht mehr lebe“. Sie denunzierte ihn, die Gestapo bestellte ihn zur „Rücksprache“ in das Gestapo-Quartier Schlägerstraße, GestapoKommissar Huck nahm ihn fest. Er durfte seine Familie anrufen und ihr mitteilen: „Die behalten mich hier. Lebend sehen wir uns wohl nun nicht wieder.“ Er wurde verurteilt vom Volksgerichtshof „wegen Wehrkraftzersetzung und Fe!ndbegünstigung“. Der Gefängnispfarrer von Plötzensee Reymann schrieb der Witwe: „Er war völlig gefaßt, bat mich nur, Sie seiner ganzen großen Liebe zu versichern. Seine letzten Gedanken
würden Sie und sein Sohn sein … „
aus: Gerda Zorn, Widerstand in Hannover

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