Adolf Oppermann

Geboren am 9.8.1916 in Hannover-Limmer
Verheiratet
Metallformer
Kanonier

Verurteilt am 9.2.1943 durch das Feldgericht der Wehrmachtskommandantur Berlin wegen Fahnenflucht
Hingerichtet am 19.3.1943, um 18.30 Uhr im Zuchthaus Brandenburg-Görden durch Enthaupten

Auf Wunsch seiner Mutter wurde er auf dem Ricklinger Friedhof bestattet, die Grabstätte existiert heute nicht mehr

Seine Geschichte wird in Buchterkirchen 2020 erzählt.

Quellen: Wü-DB; Z-Kartei, Ehrenbuch Brb-G.

Die Geschichte des Deserteurs Adolf Oppermann wird anhand der Kriegsgerichtsakte nachgezeichnt. Oppermann aus Hannover-Limmer war verheiratet und hatte ein Kind. Er wurde in seiner militärischen Beurteilung als “haltloser, verschlossener und ängstlicher Charakter” dargestellt. In der Urteilsbegründung steht: “Als Soldat in der inneren und äußeren Haltung schlecht. […] Am 11.8.1942 wurde durch das Gericht der Wehrmachtkommandantur Berlin gegen ihn auf eine Gesamtstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten Gefängnis wegen Zersetzung der Wehrkraft, unerlaubter Entfernung, Betrug in 2 Fällen und Unterschlagung erkannt. […] … und Verbringung in ein Straflager verfügt. Spätestens jetzt hätte der Angeklagte einsehen müssen, daß nun das Maß voll war, wenn er nicht als eines jener asozialen Elemente erachtet und behandelt werden soll, für die während des Zeitalters des totalen Krieges weniger denn je Platz ist in der deutschen Volksgemeinschaft.” Einen Tag bevor er nach Torgau ins Straflager verbracht werden sollte, floh Oppermann. Er wurde aber wenige Tage später in Hildesheim festgenommen. Das Gericht verurteilte ihn am 9. Februar 1943 mit folgender Begründung zum Tode: “… daß der psychopatisch und kriminell veranlagte Angeklagte […] … eine Persönlichkeit [ist], welche die Todesstrafe verdient. […] Er muß also durch Verhängung der Todesstrafe aus dieser Volksgemeinschaft entfernt werden. Menschenverachtende Bewertungen der Verurteilten mit Begriffen wie “Psychopath” oder “asozial” wie bei Oppermann bzw. “minderwertig” und “Wehrmachts­schädling” finden sich häufig in Kriegsgerichtsakten.  Ein Gnadengesuch von Oppermann und das von seinem Vater werden abgelehnt. “[…] Herr General ist es nicht möglich meinem Sohn Frontbewährung zu gewähren, damit wenn es der liebe Gott will er auf dem Felde der Ehre den Heldentod erleidet und somit nicht die ganze Familie mit dem Schandfleck der Unehre das ganze Leben belastet ist.”Adolf Oppermann wurde mit 26 Jahren, am 19. März 1943, enthauptet.  Auf Wunsch der Eltern, dem normalerweise nicht entsprochen wurde, erfolgte die Bestattung auf dem Ricklinger Friedhof. (Grabstätte existiert nicht mehr).

Vollstreckungsurkunde

Quelle: Bundesarchiv-Militärarchiv, Freiburg im Breisgau, BA-MA RH 14-23

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